AGB

Allgemeine Reisebedingungen der Reiseveranstalterin La Vagabonda

1.         Vertragsschluss

1.1       Mit seiner verbindlichen Buchung bietet der Kunde (m/w/d) La Vagabonda, Inhaberin Vanessa Bulla („La Vagabonda“/ die „Reiseveranstalterin“), den Abschluss eines Reisevertrages auf Basis des individuell erstellten Angebotes von La Vagabonda und diesen Allgemeinen Reisebedingungen an. Die Anmeldung erfolgt für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragspflichten der Kunde wie für seine eigenen haftet, sofern er diese Haftung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.2       Bei allen Online-Buchungen gilt: Dem Kunden wird der Ablauf der Online-Buchung in der Buchungsstrecke auf der Internetseite der Reiseveranstalterin erläutert. Im Rahmen des Buchungsprozesses kann der Kunde jederzeit seine Angaben ändern, korrigieren oder zurücksetzen. Auch für die Zurücksetzung des gesamten Online-Buchungsformulars steht eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. Der Kunde gelangt durch Klicks auf eine Seite, auf der er seine Daten eingeben und anschließend die dort angebotene Bezahlart auswählen kann. Falls der Kunde den Buchungsprozess komplett abbrechen möchte, kann er auch einfach das Browser-Fenster schließen. Ansonsten kann er den Buchungsauftrag zum Abschluss bringen. Mit Betätigung der Schaltfläche „zahlungspflichtig buchen“ gibt der Kunde rechtsverbindlich seinen Buchungsauftrag ab, so dass eine Kostenpflicht entstehen kann. Danach können keine Änderungen an den persönlichen Angaben oder personenbezogenen Daten des Kunden mehr vorgenommen werden. Der Kunde hat daher vor Abgabe seines Buchungsauftrags Sorge zu tragen, dass er alle Informationen, Namen und Angaben, wie etwa die E-Mail-Adresse, (Mobil-)Telefonnummer oder Zahlungsdaten korrekt eingegeben hat. Nach Eingang der Anmeldung erhält der Kunde eine Zugangsbestätigung in Textform (z. B. per E-Mail), die noch keine Annahme des Auftrages darstellt, sondern lediglich den Eingang desselben bestätigt. Vertragssprachen werden angegeben, wobei ausschließlich die deutsche Sprache maßgeblich ist.

1.3       Der Reisevertrag kommt mit der Annahme des Buchungsauftrages durch die Reiseveranstalterin zustande. La Vagabonda bestätigt dem Kunden den Vertragsabschluss mit der Reisebestätigung / Rechnung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) und übersendet den Sicherungsschein. Nur im Fall des Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB, etwa auf Messen, erhält der Kunde die Reisebestätigung in Papierform. Durch die dem Sicherungsschein zugrundeliegende Insolvenzversicherung sind sämtliche Zahlungen des Kunden für die Pauschalreise gegen Insolvenz abgesichert.

1.4       Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von der Anmeldung des Kunden ab, so liegt ein neues Angebot unter Wahrung der vorvertraglichen Informationspflichten vor, an das die Reiseveranstalterin für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage und mit dem Inhalt dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde es innerhalb der Bindungsfrist durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z. B. Leistung der Anzahlung) annimmt.

1.5       Die Reiseveranstalterin weist darauf hin, dass nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB für die auf der Internetseite angebotenen Pauschalreisen kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte gelten. Dies bedeutet, der Kunde kann bei einer Online-Buchung seine abgegebene Willenserklärung nicht widerrufen, sondern diese ist bindend. Ein Rücktritt vom Reisevertrag ist stets möglich (siehe Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen nach mündlichen Verhandlungen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden.

2.         Zahlungsbedingungen

2.1       Nach Vertragsabschluss und Erhalt der Reisebestätigung mit dem Sicherungsschein ist eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises fällig, die innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen ist. Sie wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet. Die Prämien vermittelter Reiseversicherungen sind mit der Anzahlung zur Zahlung fällig. Die Restzahlung auf den Reisepreis ist 28 Tage vor Reisebeginn fällig und vom Kunden unaufgefordert zu zahlen, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird und nicht mehr aus dem in Ziff. 8.1 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Vertragsabschluss innerhalb der genannten Frist ist der Gesamtpreis sofort fällig.

2.2       Leistet der Kunde auf den Reisepreis fällige Zahlungen trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht, ist La Vagabonda berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Buchung zu stornieren. In diesem Fall kann La Vagabonda den Kunden mit Rücktrittskosten belasten, die sich an nachstehender Ziff. 5.2 orientieren, vorausgesetzt, der Kunde hatte nicht selbst ein Recht zur Zahlungsverweigerung. Umbuchungsentgelte (siehe Ziff. 5.3) sind jeweils sofort nach Rechnungstellung zur Zahlung fällig.

3.         Leistungen, Vertragsänderungen nach Vertragsschluss

3.1       Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung zur Reise zum Zeitpunkt der Buchung und der entsprechenden Reisebestätigung an den Kunden.

3.2       La Vagabonda behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind, etwa bei erforderlichen Routenänderungen in zumutbarem Umfang, etwa wegen des Ausweichens vor Naturereignissen (z.B. Erdrutsche, Überschwemmungen, Waldbrände, schwere Gewitter) oder dem Austausch von Reiseleitern bei deren persönlicher Verhinderung. La Vagabonda hat den Kunden auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, SMS) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird.

3.3       Kann die Reiseveranstalterin die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, verschaffen, so kann La Vagabonda dem Kunden die entsprechende Leistungsänderung anbieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb einer von der Reiseveranstalterin bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Leistungsänderung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer solchen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden. Nach dem Ablauf der von der Reiseveranstalterin bestimmten Frist gilt das Angebot zur Vertragsänderung als angenommen. La Vagabonda kann dem Kunden in ihrem Angebot nach Ziff. 3.3 wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten, über die er den Kunden nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat.

4.         Preisänderungen nach Vertragsschluss

4.1       Die Reiseveranstalterin behält sich vor, den in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Reisepreis nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn sich die Erhöhung des Reisepreises unmittelbar aus einer tatsächlich erst nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, b) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c) einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt. Der Reisepreis wird in den genannten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der in a) bis c) genannten Faktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, wird die Reiseveranstalterin den Kunden umgehend auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den hier genannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Der Kunde kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in Satz 1 dieser Ziff. 4.1 unter a) bis c) genannten Faktoren nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für die Reiseveranstalterin führt.

4.2       Übersteigt die in Ziff. 4.1 vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann die Reiseveranstalterin sie nicht einseitig vornehmen, kann aber dem Kunden eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass er innerhalb einer von der Reiseveranstalterin bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Nach dem Ablauf einer von der Reiseveranstalterin bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen. Das Angebot zu einer Preiserhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn unterbreitet werden. Die Reiseveranstalterin kann dem Kunden in ihrem Angebot zu einer Preiserhöhung wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten, über die sie den Kunden nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat.

5.         Rücktritt des Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

5.1       Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Es wird dem Kunden empfohlen, den Rücktritt in Schrift- oder Textform (z. B. per E-Mail) zu erklären.

5.2       Tritt der Kunde von der Reise zurück, so verliert die Reiseveranstalterin den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Sie kann jedoch vom Kunden eine angemessene Entschädigung verlangen. La Vagabonda hat die folgenden Entschädigungspauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen der Reiseveranstalterin und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Prozent des Reisepreises bestimmen:

Bis zum 30. Tag vor Reisebeginn              20 %,

ab dem 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn   30 %,

ab dem 21. bis 14. Tag vor Reisebeginn   50 %,

ab dem 13. bis 7. Tag vor Reisebeginn     70 %,

ab dem 6. Tag vor Reisebeginn

und bei Nichtantritt der Reise                    90 % des Reisepreises.

 

Dem Kunden ist es unbenommen, der Reiseveranstalterin nachzuweisen, dass ihr ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der jeweiligen Pauschalen entstanden ist. La Vagabonda behält sich vor, anstatt der jeweiligen Pauschalen eine höhere, konkret berechnete Entschädigung zu fordern und wird in diesem Fall nachweisen, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Sie kann die geforderte Entschädigung sodann unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistung konkret beziffern und belegen.

5.3       Aufgrund der Exklusivität der angebotenen Reisen hat der Kunde nach Zugang der Reisebestätigung keinen rechtlichen Anspruch auf Umbuchungen (z. B. Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels oder der Unterkunft) nach Vertragsabschluss. Ist eine Umbuchung möglich, kann die Reiseveranstalterin ein Umbuchungsentgelt von € 50,00 pro Umbuchungsvorgang erheben. Umbuchungswünsche, die später als 45 Tage vor Reisebeginn erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gem. Ziff. 5.2 und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Der Kunde kann jederzeit nachweisen, dass kein oder nur ein geringerer Schaden als die genannte Pauschale durch die Umbuchung entstanden ist. Die Regelung von Ziff. 5.3 ist dann nicht anzuwenden, wenn die Umbuchung etwa erforderlich ist, weil La Vagabonda dem Kunden keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gem. Art. 250 § 1-3 EGBGB gegeben hat. In einem solchen Fall ist die Umbuchung kostenfrei.

5.4       Sollte der Kunde die Reise nicht antreten können, kann er innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie der Reiseveranstalterin nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. La Vagabonda kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Kunde gegenüber der Reiseveranstalterin als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. La Vagabonda darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihr tatsächlich entstanden sind. Sie hat dem Kunden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.

6.        Reiseversicherungen

Zur Abdeckung von Reiserücktritts- und -abbruchskosten, empfiehlt die Reiseveranstalterin den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung und kann dem Kunden eine Reiserücktrittskosten-Versicherung oder eine Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod vermitteln.

7.        Nicht in Anspruch genommene Leistung

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die die Reiseveranstalterin ihm ordnungsgemäß angeboten hat, aus Gründen, die ausschließlich von ihm selbst zu vertreten sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise, Krankheit, Reiseunfähigkeit) nicht in Anspruch, so hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.

8.         Rücktritt der Reiseveranstalterin wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

8.1       Die Reiseveranstalterin kann bis 28 Tage vor Reisebeginn wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten und die Reise absagen, wenn sie in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung (z. B. Reiseausschreibung) diese Zahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden spätestens die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, angegeben hat, und sie in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und späteste Rücktrittsfrist nochmals angibt.

8.2       La Vagabonda kann ferner vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn sie aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist.

9.         Haftung der Reiseveranstalterin, Beschränkung der Haftung

9.1       Die vertragliche Haftung von La Vagabonda für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist pro Reise und Kunden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen gegeben sind.

9.2       Reiseleiter oder Reisebüros sind nicht berechtigt, Ansprüche mit Wirkung für La Vagabonda anzuerkennen.

9.3       Die internationale Seebeförderung unterliegt dem am 23.04.2014 in Kraft getretenen Athener Übereinkommen (AÜ) sowie der Verordnung (EG) Nr. 392/2009. Die Haftung der Reiseveranstalterin als Beförderin für sämtliche Schadensersatzansprüche bei Schifffahrtsereignissen im Fall des Todes oder der Körperverletzung von Passagieren sowie des Verlusts oder der Beschädigung von Gepäck und Selbstbehalte (bei Verlust oder Beschädigung in Abzug zu bringende Beträge) ist stets auf die Haftungsbegrenzungen des AÜ in seiner jeweils geltenden Fassung nebst zugehörigen Protokollen beschränkt (derzeit Regelung des Art. 3, Art. 5, Art. 7 und Art. 8 AÜ). Der gem. Art. 8 Abs. 4 AÜ erlaubte Abzug findet Anwendung. Ein Mitverschulden des Passagiers ist stets zu berücksichtigen (Art. 6 AÜ). Die Beförderin haftet nicht für Ereignisse, die eintreten, ehe der Fahrgast das Schiff betreten hat oder nachdem er es verlassen hat. Entsprechendes gilt für das Handreisegepäck im Gewahrsam des Fahrgastes. Die Beförderin haftet nicht für lebende Tiere, die als Reisegepäck befördert werden. Sie haftet nicht für Schäden, die während des Transports auf Schiffen entstehen, der von einem anderen Frachtführer ausgeführt wird. Die Beförderin haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Geld, begebbaren Wertpapieren oder anderen Wertgegenständen wie Gold, Silber, Juwelen, Schmuck, Kunstgegenständen, Elektronik oder sonstigen Wertsachen, außer diese wurden der Beförderin zur sicheren Aufbewahrung übergeben (in diesem Fall ist die Haftung nach Art. 8 Abs. 3 AÜ beschränkt). Der Kunde hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass er solche Gegenstände in seinem Handgepäck sicher verwahrt.

10.       Obliegenheiten des Kunden, Mängelanzeige, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Kunden, nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen

10.1     Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder unter der unten genannten Adresse / Telefonnummer anzuzeigen und dort innerhalb angemessener Frist um Abhilfe zu ersuchen. Soweit La Vagabonda infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nach Satz 1 nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen.

10.2     Verlangt der Kunde Abhilfe, hat La Vagabonda den Reisemangel zu beseitigen. Sie kann die Abhilfe nur verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. La Vagabonda kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Kann La Vagabonda die Beseitigung des Mangels nach Satz 1 dieses Absatzes verweigern und betrifft der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat La Vagabonda Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten.

10.3     Wird eine Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, kann der Kunde den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn La Vagabonda eine ihr vom Kunden bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe von der Reiseveranstalterin verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag gekündigt, so behält La Vagabonda hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.

10.4     Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen sind nach internationalen Übereinkommen binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung des Gepäcks anzuzeigen, wobei empfohlen wird, unverzüglich an Ort und Stelle die Verlust- oder Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben und den Schaden dann auch nochmals schriftlich geltend zu machen. Darüber hinaus ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder der Reiseveranstalterin gegenüber anzuzeigen, wenn reiserechtliche Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden.

10.5     Ansprüche nach Fluggastrechte-VO sind stets gegen das ausführende Luftfahrtunternehmen zu richten.

10.6     Bei auftretenden Mängeln ist der Kunde verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Schadensminderungspflicht mitzuwirken, Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

10.7     Reiseleiter sind nicht berechtigt, Ansprüche des Kunden mit Wirkung gegen die Reiseveranstalterin anzuerkennen.

10.8     Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die La Vagabonda ihm ordnungsgemäß angeboten hat, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die ausschließlich von ihm zu vertreten oder ihm zuzurechnen sind, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises.

10.9     Jeder Kunde ist für sein rechtzeitiges Erscheinen am Abreiseort selbst verantwortlich. Dies gilt insbesondere bei selbst gebuchten Flügen oder der Eigenanreise. An Flughäfen ist genügend Zeit für den Check-In, die Sicherheitskontrolle und etwaige Gesundheitstests einzuplanen. Bei internationalen Flügen muss sich der Kunde am Abreisetag mindestens drei Stunden vor der Abflugzeit am Flughafen einfinden, damit er genügend Zeit für den Check-In, gesundheitspolizeiliche Tests und die Sicherheitskontrolle hat, und auch bei der eigenen Buchung von Flügen muss er eine solche Umsteigezeit einplanen.

 

11.       Pass- und Visaerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften

            La Vagabonda informiert den Kunden über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind.

12.       Informationspflichten über Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Die Reiseveranstalterin ist gem. EU-VO Nr. 2111/2005 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher, im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu unterrichten. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so muss La Vagabonda diejenige Fluggesellschaft nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird und sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis dieser Identität erhält, sobald diese feststeht. Dasselbe gilt im Falle eines Wechsels der als ausführendes Luftfahrtunternehmen genannten Fluggesellschaft. Die Liste der Fluggesellschaften mit Flugverbot in der EU ist auf der Internetseite ist zu finden auf: https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_de.

13.       Datenschutz und Widerspruchsrechte des Kunden

13.1     Über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten informiert La Vagabonda den Kunden in der Datenschutzerklärung auf der Website und im Datenschutzhinweis. La Vagabonda hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen oder die sie identifizierbar machen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung Ihrer Anfrage, Buchungsanfrage, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Reisevertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Die Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern personenbezogene Daten des Kunden auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat der Kunde das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben. Der Kunde kann unter der Adresse holavagabonda@gmail.com mit einer E-Mail von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder die Reiseveranstalterin unter der unten genannten Adresse kontaktieren.

13.2     Mit einer Nachricht an holavagabonda@gmail.com kann der Kunde auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.

 

14.       Schlussbestimmungen

14.1     Auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und der Reiseveranstalterin wird ausschließlich deutsches Recht angewandt. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters vereinbart.

14.2     Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Verträge bereit, die der Kunde unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findet. Die Reiseveranstalterin nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und ist auch nicht verpflichtet, an solchen Verfahren teilzunehmen. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.

Reiseveranstalterin: La Vagabonda, Inhaberin: Frau Vanessa Bulla, Burgstr. 11, 68165 Mannheim, Telefon: +49 – 173 – 18 50 264; E-Mail: holavagabonda@gmail.com. Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Reiseveranstaltung; Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung: R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, D-65189 Wiesbaden, ruv@ruv.de, Tel. +49 611 533 58 59, Geltungsbereich: weltweit. Auf den Reisevertrag findet deutsches Recht Anwendung. Diese Allgemeinen Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt. Die Reiseveranstalterin vermittelt Reiseversicherungen als erlaubnisfreie Annexvermittlerin gem. § 34d Abs. 8 Nr. 1 GewO. Beschwerdestelle bei Streitigkeiten mit Versicherungsvermittlern: Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 080632, 10006 Berlin, Tel. 0800-3696000, E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de, www.versicherungsombudsmann.de.